Das Land Baden-Württemberg fördert auch weiterhin die Einsetzung, Neuausrichtung und die Öffentlichkeitsarbeit von Gestaltungsbeiräten. Interessierte Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit bis zum 30. September 2021 einen Antrag auf eine Förderung zu stellen.
Im Leitfaden des Landes wird die Funktion und Arbeitsweise eines Gestaltungsbeirats definiert:
Gestaltungsbeiräte sollen dazu beitragen, zukunftsweisende funktionale und ästhetische Gestaltungsantworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen der Kommunen zu finden. Darüber hinaus soll mit der Arbeit der Gestaltungsbeiräte ein lokaler Dialogprozess über Baukultur initiiert werden, der einen Mehrwert für die Kommune, ihre Entscheidungsträger und Bürgerschaft, und damit zusätzliche Entwicklungsimpulse generieren kann. Dazu ist eine transparente und offene Arbeitsweise des Gestaltungsbeirats wichtig.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats entstammen in der Regel unterschiedlichen planerischen Disziplinen und anderen relevanten Tätigkeitsfeldern. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, von lokalen Gruppen oder Verbänden sowie kommunale Bedienstete können als Sachverständige an Sitzungen der Gestaltungsbeiräte teilnehmen. Die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats soll Gegenstand einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Beirat regelt seine Verfahrensweise selbst und tritt regelmäßig in den offenen Dialog mit der Bürgerschaft.
Die Beratungsfelder sind weit gefasst, sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürger, sich gut informiert für die baukulturelle Qualität vor Ort zu engagieren.
Beispiel eines bereits existierenden Gestaltungsbeirats: Kirchheim/Teck
Zielsetzung des Gestaltungsbeirates ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische, städtebauliche und freiraumplanerische Qualität der Stadt zu sichern, weiterzuentwickeln und Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Gestaltungsbeirat soll zudem der Bürgerschaft ermöglichen, sich an einer qualifizierten und transparenten Diskussion zur Stadtentwicklung zu beteiligen. Daher hat der Gemeinderat am 21.10.2015 beschlossen einen Gestaltungsbeirat auch in Kirchheim unter Teck einzuführen.
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus vier unabhängigen und ortsfremden Mitgliedern als Fachleute aus den Gebieten der Stadtplanung, des Städtebaus, der Architektur und der Landschaftsarchitektur zusammen. Weiterhin sind je Fraktion des Gemeinderats eine Person sowie die Verwaltungsspitze als Beisitzer Teil des Gestaltungsbeirats.
Der Gestaltungsbeirat tagt etwa vier Mal pro Jahr und nimmt sich der Aufgabe an, die ihm vorgelegten Planungen im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen und somit dem Gemeinderat eine Empfehlung zu geben.
Beispielvorhaben 1: Verwaltungsgebäude der Stadt
Beispielvorhaben 2: Gasthaus Waldhorn
Beispielvorhaben 3: Sanierung der Bruckmühle
