Glücksspielnovelle tritt in Kraft

Seit 2012 müssen nach Landesglücksspielgesetz Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gewahrt werden. Zum 1. Juli 2021 laufen die Ausnahmen für bereits bestehende Anbieter aus und die Glücksspielnovelle tritt nach einer neunjährigen Übergangsfrist komplett in Kraft.

Ich begrüße diesen Schritt sehr, da wir wissen, dass ein vermehrtes Angebot auch zu mehr Nachfrage führt. Beim Glücksspiel, wie es in Spielhallen angeboten wird, ist dies aufgrund des hohen Suchtpotentials natürlich besonders gefährlich. Diese Einschätzung teilen auch die Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. So rechnet beispielsweise auch die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg aufgrund der strengeren Regeln langfristig mit weniger Spielsüchtigen.

Mit Inkrafttreten der neuen Regeln müssen natürlich auch einige der bestehenden Spielhallen schließen. Insbesondere Mehrfachkonzessionen, also mehrere separat angemeldete Spielhallen in einem großen Gebäude, sind dann auch nicht mehr zulässig. Um sich auf die neuen Regeln einstellen zu können, wurde den Spielhallenbetreibern von bereits bestehenden Spielhallen eine Übergangszeit von neun Jahren gewährt, welche nun zum 1. Juli ausläuft. Diese wurde nicht von allen Spielhallenbetreibern genutzt, weshalb uns nun vermehrt Beschwerden über die strengeren Auflagen erreichen. Laut Aussagen der Spielhallenbetreiber soll es zu unverhältnismäßig vielen Schließungen kommen und die Gefahr einer Abwanderung der Spielsüchtigen in den Online-Bereich sei hoch.

Wir wissen allerdings, dass wir im Online-Bereich mithilfe des neuen Glücksspielstaatsvertrags einen ebenso hohen Spielerschutz gewährleisten können wie in den Spielhallen selbst. Denn der Spielerinnen- und Spielerschutz steht für uns an erster Stelle!

Auch der Städtetag stützt inzwischen das Vorgehen. Trotz voraussichtlich geringerer Einnahmen durch die Vergnügungssteuer sehen auch die Kommunen die Notwendigkeit der neuen Regeln.

Ein Thema bleibt weiterhin offen: Die Divergenz zwischen den Spielsüchtigen und denen, die sich wegen ihres Spielverhaltens an eine Beratungsstelle gewandt haben. Die Beratungsstellen gehen fest davon aus, dass es sich hierbei nur um einen Bruchteil der Spielsüchtigen handelt. Mit dieser Problematik möchte ich mich mit meinem Team in der nahen Zukunft weiter auseinandersetzen. So haben wir bereits ein Gespräch mit dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch und Expertinnen und Experten vom Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation (BW-LV) vereinbart, um mit den Akteuren vor Ort Lösungen zu entwickeln.

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